Unterrichtsbedingungen-Kurse

UNTERRICHSTBEDINGUNGEN

für Musikgarten Kurse / Gitarren-kurse
und für Ensemble Projekte.

§1 ALLGEMEINES:
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen:
Die Schülerin/der Schüler (bzw. deren gesetzlicher Vertreter) erklärt, dass sie/er
auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in
vollem Umfang einverstanden ist.
-Die Schülerin/ der Schüler (in Musikgarten in Begleitung eines Erwachsenen)
ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet,
Verhinderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
-Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, alle Unterrichts Materialien
mitzubringen die sie/er für den Unterricht braucht.
-Nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten können nicht rückvergütet werden.
-Bei Nichterscheinen des Schülers zum vereinbarten Unterrichtstermin bzw.
Nachholtermin besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung
des entsprechenden Unterrichtsbetrages.
-Bei Erkrankung des Lehrers oder aus anderen Gründen von der Lehrkraft
abgesagte Unterrichtsstunden (Konzerte, Aufnahmen, etc.) wird ein
Nachholtermin für die Gruppe angeboten (Ausweichtermin genannt), diese
Ausweichtermin ist Teil des Kurses und kann nicht verschoben werden. Sollte der
Lehrkraft diese Ausweichtermin nicht Unterrichten Können, wird das
Unterrichtshonorar je nach Unterrichtsausfall zurückerstattet.
-Die Kursgebühr wird, bei Musikgarten Kurse bei der Anmeldung per Überweisung
bezahlt, bei Gitarrenkurse Anfang des ersten Gitarrenunterrichts bar bezahlt .
-Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterrichtet zu erscheinen,
wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare
Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichts Honorar bleibt hiervon unberührt.
– Bei Gitarren Gruppen Unterricht: Sollte vorübergehend nur ein/e Schüler/in am
Unterricht teilnehmen, erhält diese 25 min. Einzelunterrichte.

§2 AUFSICHT UND HAFTUNG:
Gitarren Unterricht: eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
An Größeren Schaden an der Leihgitarre haften der Teilnehmer, die Eltern oder
Erziehungsberechtigten der Schüler.
Musikgarten: Die Aufsicht bleibt bei dem Begleiteten Erwachsene während der
Musikgarten Stunde.
Die Lehrkraft haftet nicht für Schäden an den Instrumenten und Zubehör, die
Eigentum des Schülers sind.

§3 INKRAFTTRETEN:
Diese Allgemein Unterrichtbedingungen treten zum 1. 01. 2019 in Kraft.