Allgemeine Unterrichtsbedingungen

ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN für den „WÖCHENTLICHEN UNTERRICHT“

§1 ALLGEMEINES:

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Die Schülerin/der Schüler (bzw. deren gesetzlicher Vertreter) erklärt, dass sie/er auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.

 

§2 PROBEZEIT:

Lehrkraft und Schülerin/er haben während der Probezeit ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist zum Ersten eines Monats.

 

§3 UNTERRICHT:

1. Ein Unterrichtsjahr besteht aus 30 Unterrichtseinheiten.

2. Die Aufnahme zum Unterricht ist nach Absprache jederzeit möglich.

3. Es gelten die Ferien- und Feiertagsordnung des Landes Hessen.

– Am Rosemontag und Fasching Dienstag gibt es keinen Unterricht.

– Am Freitag nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam gibt es keinen Unterricht.

– Am Dienstag nach Pfingstmontag gibt es kein Unterricht.

4. Die Schülerin/der Schüler ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet, Verhinderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.

5. Bei Nichterscheinen des Schülers zum vereinbarten Unterrichtstermin, Probe oder Nachholtermin besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung des entsprechenden Unterrichtsbetrages.

6.Sollte der Unterricht bedingt durch Krankheit des Lehrers oder aus anderen Gründen nicht die 30 Unterrichts Einheiten im Jahr erreichen, wird eine Teil-Rückerstattung oder Ersatzunterricht vereinbart.

7. Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterrichtet zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.

8. Nach Absprache ist es möglich, die Unterrichtszeit mehrerer Schüler/innen zusammenzufassen (Ensemblespiel, Kursunterricht, Vorspielproben).

9. Bis zu 3 Unterrichtseinheiten (von den 30 im Jahr), können in der Form von Probe für das Weihnachtsvorspiel oder das Sommervorspiel stattfinden.

 

§4 AUFSICHT UND HAFTUNG:

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Lehrkraft haftet nicht für Schäden an den Instrumenten und Zubehör, die Eigentum des Schülers sind.

 

§5 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG:

Dieser Vertrag kann von der Lehrkraft oder der/ dem Schülerin/er nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 3 Wochen zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober oder 31. Januar eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. Wohnortwechsel, längere Krankheit, kann der Vertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden. Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht jedoch nicht.

 

§6 FÜR GRUPPENUNTERRICHT (Zweier-/Dreier-/Viererunterricht) gilt:

Verlässt ein/e Schüler/in die Gruppe oder kommt ein/e Schüler/in dazu, erhört/verringert sich dem entsprechend der monatliche Unterrichtsbeitrag zum 1. des darauf folgenden Monats. Sollte vorübergehend nur ein/e Schüler/in am Unterricht teilnehmen, erhält diese/r 25 min Einzelunterrichte. Sollte ein Schüler in einem Gruppenunterricht schnuppern, bleiben die Kursgebühren und die Unterrichtsdauer unberührt.

 

§7 INKRAFTTRETEN:

Diese Allgemein Unterrichtbedingungen treten zum 1.09.2016 in Kraft. Darmstadt, im April 2016.